EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil

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